Presserecht für Journalisten und Blogger – Beitrag von mir im Upload-Magazin

Im Upload-Magazin läuft grade eine Artikelreihe mit dem Thema „Basiswissen Journalismus„. Die Beiträge zeigen zum Beispiel wie man mit der Sprache Leser fesselt und Recherche betreibt.

Oder in meinem Fall, wie das Presserecht die Arbeit eines Journalisten beeinflusst. Das ist vor allem für Blogger wichtig. Denn die unterliegen mit Ihrer Arbeit sehr oft dem Presserecht (dazu mehr im Artikel).

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Zum Beitrag: Basiswissen Journalismus: Presserecht für Journalisten und Blogger

Eine Zusammenfassung der behandelten Themen:

  • Was gehört eigentlich alles zur “Presse”?
  • Die Quellen des Presserechts
  • Die Grundlage des Presserecht
  • Das Prinzip der Abwägung
  • Die journalistische Sorgfaltspflicht
  • Die Recherche
  • Interviews und Gespräche
  • Veröffentlichung von Dokumenten und Schriftsätzen
  • Unerlaubte Äußerungen – Meinungen und Beleidigungen
  • Unerlaubte Äußerungen – Falsche Tatsachen
  • Bilder und Fotografien
  • Ansprüche gegen die Presse
  • Der Deutsche Presserat
  • Werbung und das Trennungsgebot
  • Impressumspflicht
  • Datenschutzvorschriften
  • Privilegien der Presse
  • Das Recht an den Werken des Journalisten

Viel Spaß beim Lesen! Und ja, es ist sehr ausführlich 😉

Presserecht für Journalisten und Blogger – Beitrag von mir im Upload-Magazin

3 Gedanken zu „Presserecht für Journalisten und Blogger – Beitrag von mir im Upload-Magazin

  1. Pingback: mein-parteibuch.com » Presserecht für Anfänger und Fortgeschrittene
  2. Ihren Artikel habe ich gelesen, denn ich bin seit einiger Zeit auf der Suche nach klaren Aussagen zum Thema *Wie stelle ich eine Webseite unter das Presserecht* ? Es wird ja immer wieder davon geschrieben, dass Blogger mit ihren Artikeln im Web durchaus auch nach Presserecht bewertet werden können (Meist nur, wenn man ihnen das zum Nachteil auslegen kann). Aber vom Konzept her… wenn man gleich von Beginn an auf der Basis des Presserechts arbeitet… ?

  3. @Holzhau.de
    Es gibt leider keine genaue Trennlinie zwischen Presse und Nichtpresse. Ebenfalls kann ein Blog ebenso wenig erklären, es sei jetzt Presse wie eine Zeitung sagen kann, ich bin keine Presse.

    Ob Presserecht anzuwenden ist, muss man anhand von Innen- und Außenfaktoren beurteilen. Ein Innefaktor ist die Absicht journalistisch tätig zu sein. Ein Außenfaktor die Zugriffszahlen.
    So wäre ein Blogbetreiber, der beabsichtigt regelmäßig Artikel zur Kommunalpolitik schreiben will Presse, auch wenn er nur 10 Leser hat. Aber auch ein anderer Betreiber, der zwar ein Privatblog führen will, aber tatsächlich über Kommunalpolitik schreibt und ca. 500 Leser hat, auch als Presse anzusehen.

    Ferner sollte man daran denken, dass die meisten Grundsätze, die unter „Presserecht“ zusammengefasst werden für jeden gelten. Z.B. kann jeder der Unwahrheit behauptet zu einer Gegendarstellung gezwungen werden.

    So könnte ein Blog mit 20 Lesern Presse sein,

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