Auf der IFA 2016 habe ich mit Rechtsanwalt Joerg Heidrich, dem Justiziar des Heise Verlages in der heise show erklärt was Sie heutzutage bei der Nutzung von Fotos und Videos im Internet wissen müssen.
Dabei beantworten wir u.a. die folgenden Fragen:
- Wann sind Grafiken und Fotografien urheberrechtlich geschützt?
- Sind auch computergenerierte Bilder geschützt (z.B. bei Let’s Plays, oder der PRISMA-App)
- Welche Gefahren drohen beim Download fremder Bilder?
- Kann man kostenlosen Bilddiensten und Creative Commons vertrauen?
- Wie sieht eine Abmahnung aus und wie sollte man sich verhalten?
- Sind Sharing und Vorschaubilder in Social Media gefährlich?
- Dürfen Menschen in der Öffentlichkeit fotografiert und gefilmt werden?
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Zuschauen.
Videotipp: Fotos und Videos abmahnsicher in der #heiseshowXXL
Wenn das Einbetten nur eine Verlinkung ist, muss ich auch Persönlichkeitsrechte (und auch andere Rechte) beim Einbetten beachten?
MfG
Thomas
Ja, das empfehle ich, da es in der Entscheidung um Urheberrechte ging.
Ich muss doch bei einer Verlinkung die Persönlichkeitsrechte nicht beachten oder? und Einbetten ist doch nur eine Verlinkung.
Guten Tag, ich habe auch eine Frage zum Einbetten von Youtubevideos. Darf ich auf einer privaten Webseite ein Video von Youtube einbinden, das Ausschnitte aus einem alten Film aus den 40er Jahren zeigt? Den Film hat „irgendwer“ bei Youtube raufgeladen, ob der Upload legal ist, kann ich daher nicht sagen.
MfG
Mark